Aktuelles Erbrecht - Dr. Stefan Günther Fachanwalt Frankfurt:

Dr. Stefan Günther, Fachanwalt für Erbrecht in Frankfurt, weist Sie in den nachfolgenden Beiträgen auf neue, erbrechtlich relevante Nachrichten hin.

Fachanwalt Erbrecht, Dr. Stefan Günther, zu den wichtigsten Fragen zur Erbengemeinschaft

  1. Ist es möglich eine Erbengemeinschaft zu verhindern ? Das geht entweder durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Die Erbengemeinschaft entsteht nur in den Fällen gesetzlicher Erbfolge, wenn keine letztwillige Verfügung vorliegt.
  2. Welche Auswirkung hat die Erbengemeinschaft bei einem Unternehmen (Gmbh, OHG, etc.) ? Wahrscheinlich führt dies zu dessen Untergang, denn bei den Entscheidungen können plötzlich völlig fremde Personen beteiligt sein. Sind diese unauffindbar im Ausland, ist der Niedergang nur noch eine Fragen von Tagen. Überdies kann jeder Erbe zu jeder Zeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB), dabei kommt es unter Umständen zu der steuerschädlichen  Aufdeckung stiller Reserven an den Grundstücken des Betriebes.
  3. Welchen Zweck hat eine Testamentsvollstreckung bei der Erbauseinandersetzung ? Mit der Einrichtung eines Testamentsvollstreckers wird die Verwaltung der Erbengemeinschaft betrieben. Die Testamentsvollstreckung dient dazu, die Erbengemeinschaft handlungsfähig zu halten, insbesondere, wenn die Erbanteile gleich verteilt sind.
  4. Wie lässt sich Streit bei der Auseinandersetzung des Erbes verhindern ? Durch eine Teilungsanordnung, d.h. der Erblasser legt – unter Beachtung möglicher Pflichtteilsansprüche fest – welcher Erbe was erhalten soll.
  5. Warum ist die Erbengemeinschaft so gefährlich ? Die Erbengemeinschaft ist, sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat, auf Auseinandersetzung angelegt. Jeder Erbe kann zu jeder Zeit die Teilungsversteigerung beantragen. Das ehemals mit dem Ehegatten bewohnte "eigene" Haus kann somit nach dessen Tod sofort verloren gehen. Z.B., wenn die leiblichen Kinder – auch solche aus einer früheren Ehe – ihren Anteil fordern.
  6. Können die Erben beanspruchen, im geerbten Haus wohnen zu dürfen ? Ja, sie müssen allerdings dann eine Entschädigung an die Erbengemeinschaft zahlen, die der ortsüblichen Miete entspricht.
  7. Wer entscheidet bei der Erbengemeinschaft im Innenverhältnis, was getan werden muss (Zahlung von Gebühren, Abgaben, etc.) ? In der Regel derjenige, der die Mehrheit der Erbanteile hält.
  8. Was gilt bei Stimmengleichheit? Es müsste für jeden einzelnen Vorgang der Rechtsweg beschritten werden. Allerdings ist dadurch die Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt.
  9. Kann der Erbteil einer Erbengemeinschaft verkauft werden ? Ja, aber die Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten besteht weiter.
  10. Wie kann verhindert werden, dass ich Gläubigern in voller Höhe für deren Forderung hafte und muss ich der Erbengemeinschaft Geld aus meinem Privatvermögen zahlen? Die Haftung in voller Höhe lässt sich nur durch ein Aufgebot an die Gläubiger über das Nachlassgericht (§2061 BGB) verhindern, dann besteht die Haftung nur in Höhe des Erbteils. Eine Nachschusspflicht, wie bei einer BGB-Gesellschaft besteht nicht.Die Gläubiger werden dann voraussichtlich in das Vermögen der Erbengemeinschaft vollstrecken.

 

Nehmen Sie Stellung:

Für Ihre Fragen:

Tel.: 069/308 511 90

Dr. Stefan Günther

Rechtsanwalt &

Fachanwalt für Erbrecht

Königsteiner Str. 16

65929 Frankfurt