Berühmte Erbfälle  – vorgestellt von Rechtsanwalt Dr. Stefan Günther

Nur für berühmte Erbfälle, meist Testamentsfälschungen, interessiert sich die Öffentlichkeit, und natürlich die Kalamitäten der Erben. Die darin zugrunde liegenden Fehler in der Testamentsgestaltung sind aber ebenso interessant. Im Regelfall spielen sich Erbstreitigkeiten vor Gericht ab, ohne dass die Öffentlichkeit hiervon Notiz nimmt, wenn nicht mit dem Erbfall – wie so häufig – ein Mord einhergeht. Das ist bedauerlich, da diese Fälle die schicksalfshaften Verläufe dokumentieren, die nur im Erbrecht vorkommen und einen zur gründlichen Nachlassregelung in eigener Sache anspornen sollten. Die berühmten Fälle, die allesamt der Tagespresse entnommen wurden, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sind aber geeignet, eigene Lösungsansätze für sich selbst zu überdenken und sie einer fachlichen Überprüfung auszusetzen.Berühmte_Erbfälle_Rechtsanwalt_Dr.Stefan_Günther

 

Michael Jackson – alles gefälscht

Hier kämpfen Kinder und Geschwister des „King of Pop“ vor den gerichtlichen Institutionen, weil dessen letzter Wille angeblich gefälscht sein soll. Der Verdacht liegt natürlich nahe, dass die Personen Ansprüche ableiten, die vom Verstorbenen nicht bedacht worden wären. Für eigene Zwecke ist durchaus an eine notarielle Errichtung zu denken, die diesen Gefahren entgegenwirkt. Handschriftliche Anfertigungen stehen immer dann auf tönernen Füßen, wenn keine Schriftproben zum Vergleich vorliegen.

 

Brauerei-Fabrikant S.- Rücktritt vom Erbvertrag

Ursprünglich lag der Nachfolgereglung ein Erbvertrag zugrunde, von dem der Verstorbene zurückgetreten ist. Nur, wenn dieser Rücktritt wirksam vollzogen wurde, hatte die Verfügung zugunsten seiner Ehefrau Gültigkeit. Dies zeigt, wie wichtig es ist, die formalen Voraussetzungen einzuhalten. Es zeigt aber auch, dass der vermeintlich Begünstigte nur eine vermeintlich sichere Position inne hat.

 

Unternehmensnachfolge im Krupp-Konzern- Testamentsvollstreckung und Erbverzicht

Ein wirklich gutes Beispiel für eine gelungene Nachfolge, indem durch diese Konstruktion mit Bertold Beitz der Wille des Firmeninhabers über Jahrzehnte positiv umgesetzt wurde. Dies gilt umso mehr, als damit auch dokumentiert ist, welche Bedeutung ein Erbverzicht für den Erbgang haben kann. Das vom Firmeninhaber gewählte Modell zeigt aber auch, welch hohe Anforderungen an die persönliche Integrität der eingesetzten Person zu stellen sind.

 

Walter Sedlmayr – alles gefälscht

Wieder ein Fall von Fälschung, der sogar mit einem Mord geendet hat.

 

Der Fall des Regisseurs und Filmemachers Rainer Werner Fassbinder- Verheiratet oder doch nicht

Eigentlich eine gesetzliche Erbfolge. Nachdem keine letztwillige Verfügung vorhanden war, ging alles an die Mutter des Verstorbenen. Plötzlich aber besannen sich dessen ehemaligen Frauen bzw. Lebensgefährtinnen darauf, mit dem Erblasser doch verheiratet gewesen zu  sein, und erfanden zum Teil recht amüsante Argumente hierfür.

 

Pavarotti – Kinder aus erster Ehe gegen zweite Frau- eine typische Konstellation

Der Klassiker unter den erbrechtlichen Streitigkeiten. Jahrelang streiten die Kinder aus der geschiedenen Ehe mit der zweiten Frau, wem etwas – und wieviel – zusteht. Ein Beispiel für ein Versäumnis des Erblassers, der oft moralisch in einem unauflösbaren Gewissenskonflikt steht, für klare Verhältnisse zu sorgen. Warum wurden die Ansprüche der zweiten Frau oder der Kinder zu Lebzeiten nicht einfach abgefunden?

 

Liliane Bettencourt ( Loreal-Erbin) – Erblasser testierunfähig ?

Ursprünglich war die Tochter als Alleinerbin des millionenschweren Imperiums eingesetzt. Plötzlich taucht eine unbekannte Person (Fotograf) auf, der alles erhalten soll. Die Tochter möchte die eigene Mutter für unzurechnungsfähig erklären lassen und „entmündigen“. Ein vermeintlich kluger Schachzug, denn wer für nicht mehr geschäftsfähig erklärt wird, kann auch nicht mehr wirksam testieren. Schlecht nur, wenn es schief geht. Dann sind alle Sympathien des Erblassers mit Sicherheit dahin. Daher, in jedem Fall rechtzeitig testieren.

 

Der Erbfall Soraya

Die sehr wohlhabende Soraya war in den 50er und 60er Jahren, als ehemalige Gattin des Schahs von Persien, eine Person, von der die Boulevardpresse reichlich Notiz nahm. Sorayas Bruder war deren Rechtsnachfolger. Er verstarb aber nur eine Woche nach seiner Schwester. Kurz vor dessen Tod soll er seinem Privatsekretär alles vermacht haben. Hier bestehen Zweifel an der Wirksamkeit der Willensbekundung.

 

Berühmte Erbfälle weisen somit die typischen Fehlerquellen auf, die auch ansonsten hätten entstehen können und deren Vermeidung das Augenmerk gilt. Deshalb sollten man sich der Gefahren seiner eigenen Unzulänglichkeit bewusst werden und einen Experten mit der Prüfung beauftragen.

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Dr. Stefan Günther

Rechtsanwalt &

Fachanwalt für Erbrecht

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