Checkliste Testament – Rechtsanwalt Dr. Stefan Günther weist darauf hin, was es dabei zu beachten gilt

Eine Checkliste für Testament, Pflichtteil erhebt für das Erbrecht keinen Anspruch auf Vollständigkeit und einzelfallbezogene Regelung. Eine Checkliste ist aber in jedem Fall ein erster Ansatz, relevante Probleme, die ansonsten zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen können, von vornherein auszuschließen. Es werden auf dieser Seite weitere, aktualisierte Checklisten folgen.

 

Checkliste Testament:

  • Zunächst sollte im Rahmen einer Checkliste geprüft werden, ob Testierfähigkeit besteht. Es darf kein anderes gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag vorliegen, der entgegensteht. Andernfalls sollte über eine Anfechtung dieser Verfügung nachgedacht werden.
  • Falls über einen Gesellschaftsanteil (Firmenbeteiligung) verfügt wird, sollte geprüft werden, ob diese im Wege des Erbrechts übertragen werden kann. Oder sieht nicht der Gesellschaftsvertrag eine ganz andere Regelung vor bzw. beschränkt er gar die Vererbarkeit.
  • Die Pflichtteilsansprüche der übrigen Beteiligten sollten in Betracht gezogen werden, damit es nicht zu ungewollten Störungen in der Nachlassabwicklung kommt.
  • Für die Abfassung eines handschriftlichen Testaments spricht dessen schnelle Abänderbarkeit
  • Die Aufbewahrung sollte in jedem Fall über die Nachlassabteilung des Amtsgerichts erfolgen. Auf keinen Fall ein handschriftliches Testament zu Haus aufbewahren.
  • Was sagen möglicherweise vorhandene frühere Testamente aus. Widersprechen diese inhaltlich der aktuellen Verfügung.
  • Ist Auslandsvermögen vorhanden, das Erben auch bekannt ist.
  • Ist bei der Checkliste der Güterstand bei Verheirateten bedacht

 

Checkliste Pflichtteil:

  • Sind Ansprüche gegeben, die einen Auslandsbezug aufweisen
  • Können mögliche Auskünfte durch die Befragung von Zeugen verifiziert werden oder sollte besser einem Notar die Amtsermittlung auferlegt werden
  • Besteht die Möglichkeit der lebzeitigen Sicherung von Unterlagen
  • Dann besser ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangen
  • Stimmen die Auskünfte mit der eigenen Annahmen überein oder werden wesentliche Teile des Vermögens verschwiegen.
  • Liegt gar – bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche – ein Prozessbetrug vor
  • Sind Schenkungen – unter Anrechnung auf den Pflichtteil – ausreichend und gerichtsfest dokumentiert
  • Droht die Verjährung des Anspruchs

Für Ihre Fragen:

Tel.: 069/308 511 90

Dr. Stefan Günther

Rechtsanwalt &

Fachanwalt für Erbrecht

Königsteiner Str. 16

65929 Frankfurt