Fachanwalt für Erbrecht Dr. Stefan Günther aus Frankfurt erklärt, worauf es ankommt

Der Titel Fachanwalt für Erbrecht ist ein gesetzlich geschützter Begriff, der nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erworben werden kann. Diese Qualifikation bietet Ihnen die Gewähr für anwaltliche Qualität und fundierte Rechtskenntnisse. Der Titel des Fachanwaltes wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen, hierfür bildet die Fachanwaltsordnung die gesetzliche Grundlage. Dabei sind nicht nur besondere theoretische, sondern auch praktische Kenntnisse nachzuweisen.

Die Zulassung als Fachanwalt für Erbrecht kann nur erteilt werden, wenn:

Der Bewerber mindestens 3 Jahre als Rechtsanwalt zugelassen ist,

er einen Lehrgang besucht hat, der mindestens 120 Zeitstunden umfasst hat,

er dabei 3 Aufsichtsarbeiten (Klausuren) mit Erfolg bestanden hat,

es müssen weiterhin besondere Kenntnisse im materiellen Erbrecht nachgewiesen sein, unter Berücksichtigung der erbrechtlichen Bezüge zum Familien- Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht, der vorweggenommenen Erbfolge, der erbrechtlichen Vertrags- und Testamentsgestaltung, der Testamentsvollstreckung, der Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft, des Steuerrechts- insbesondere des Erbschaftsteuerrechts –sowie der Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung im Erbrecht.

Bedarf es eines Notars für die Abfassung eines Testaments ?

Ein Notar ist dann zu beauftragen, wenn davon eine Angelegenheit betroffen ist, die die Beurkundung erfordert (Erbvertrag, Übertragung Hausgrundstück, notarielles Testament, etc.). Für die Anfertigung eines Testaments ist er nicht zwingend erforderlich. Diese Berufsgruppe kann auf dem Gebiet des Erbrechts spezielle Kenntnisse besitzen, dies muss jedoch nicht der Fall sein. Der Notar darf vor allem keine parteiliche Rechtsberatung vornehmen. Das kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Deshalb sollte ein Notar erst dann beauftragt werden, wenn eine maßgeschneiderte Lösung bereits ausgearbeitet ist. Aus diesen Ausführungen können Sie entnehmen, dass Sie bei einem Fachanwalt für Erbrecht mit langjähriger Berufserfahrung, und daraus abzuleitender fachlicher Kompetenz, eine hoch qualifizierte Beratung und Führung des Mandats erhalten werden. Er sollte daher Ihr erster und dauerhafter Ansprechpartner sein, wenn es darum geht, erbrechtliche Fragen einer Regelung zuzuführen.

Für Ihre Fragen:

Tel.: 069/308 511 90

Dr. Stefan Günther

Rechtsanwalt &

Fachanwalt für Erbrecht

Königsteiner Str. 16

65929 Frankfurt