Vorsorgevollmacht richtig abfassen

Eine Vorsorgevollmacht ist für den Fall gedacht, bei dem man plötzlich nicht mehr in der Lage ist, seine Rechtsgeschäfte selbst vornehmen zu können. Die Gründe können im fortschreitenden Altersabbau oder einer physischen oder psychischen Erkrankung vorliegen. Deshalb sollte man sich frühzeitig um die Anfertigung einer Vorsorgevollmacht bemühen. Als Vollmachtsnehmer kommen im Regelfall nur Personen des Vertrauens in Betracht (Kinder, Enkelkinder, Ehepartner). Es kann aber auch eine fachliche besonders qualifizierte Person (Rechtsanwalt, Steuerberater, etc.) betraut werden. Bei wichtigen Verfügungen oder Verfügungen mit einem hohen Geldwert empfiehlt sich zur besseren Kontrolle (Vier-Augen-Prinzip) die Einrichtung einer Vorsorgevollmacht im Sinne einer Doppelbevollmächtigung. Ein Rechtsgeschäft kann dann nur vorgenommen werden, wenn zwei Bevollmächtigte gemeinsam tätig werden. Ebenso sollte die Übertragbarkeit bei der Vorsorgevollmacht ausgeschlossen werden, damit der Beauftragte die Rechtsgeschäfte nicht an einen Dritten weiter übertragen kann. Zur Sicherheit sollte eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht vorgenommen werden können, damit ggf. auch Grundstücks- und Bankgeschäfte durchgeführt werden können. Ansonsten ist auch nicht sicher, ob Dritte (Bank) die Unterschrift des Vollmachtgebers überhaupt anerkennt.

Liegt eine wirksame Vorsorgevollmacht vor, entfällt im Regelfall das Bedürfnis für den Einsatz eines gerichtlichen Betreuers/Vormundes über das Amtsgericht. Das würde andernfalls einen anonymen, fremden Dritten mit der Befassung der eigenen persönlichen Angelegenheiten betrauen kann.

Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus

Im Erbfall dient die Vorsorgevollmacht – insbesondere, wenn sie über den Tod hinaus eingeräumt wurde – zur besseren Abwicklung des Nachlasses. Denn ohne dieses Rechtsinstitut können häufig die Kosten der Beerdigung und andere dringende Probleme nicht geregelt werden. Denn ohne Bevollmächtigung kann es bis zur Erteilung eines Erbscheins im Einzelfall Monate dauern. Damit ist der Vorteil dieses Rechtsinstituts verdoppelt.

Für Ihre Fragen:

Tel.: 069/308 511 90

Dr. Stefan Günther

Rechtsanwalt &

Fachanwalt für Erbrecht

Königsteiner Str. 16

65929 Frankfurt