Qualifikation Dr. Stefan Günther – Fachanwalt für Erbrecht Frankfurt
Hiermit erhalten Sie einen Überblick über meine fachliche Ausbildung und deren Umsetzung in gerichtlichen Verfahren.
Dr. Stefan Günther,
- ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen
- wurde an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität im Jahr 1997, mit dem Thema: Der Begriff des Kindeswohls als Zulässigkeitskriterium für die "In-vitro-Fertilisation” zum Dr. jur. promoviert
- 2006 wurde Dr. Stefan Günther der Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ verliehen
Bedeutende erbrechtliche Verfahren und Qualifikation als Fachanwalt Erbrecht:
Dr. Stefan Günther war jeweils an folgenden Rechtsstreitigkeiten im Erbrecht, die zum Teil vor dem Bundesgerichtshof (Aktenzeichen:) behandelt wurden, der beauftragte anwaltliche Vertreter:
- OLG Frankfurt, 21 W 60/15 – Gültigkeit eines handschriftlich verfassten Testaments
- OLG Frankfurt, 21 W 63/15 – Abänderung der Erbfolge durch Anfechtung eines Erbvertrages
- OLG Zweibrücken, 7 U 98/14 – Überprüfung des letztwilligen Verfügung auf Testierunfähigkeit des Erblassers
IV ZR 135/13, Vorinstanz: OLG Ffm, 11 U 134/11, vom 19.03.2013: Vergütung von Pflegeleistungen – bislang höchste, erstrittene Summe (50.000,00 EUR) gem. § 2057 a BGB a.F.
II ZR 144/04, vom 24.10.2005 – Zu den Pflichten der Erbengemeinschaft
IV ZR 265/05, vom 08.11.2006 zur Haftung des Testamentsvollstreckers
V ZR 147/98 – Nachträglicher Beweis Geschäftsunfähigkeit, FamRZ 2000, 603-605
Seine weitere Fachanwaltszulassung als Fachanwalt für Familienrecht ermöglicht Dr. Stefan Günther, die über den Einzelfall im Erbrecht hinausgehenden Bezüge zum Familienrecht herzustellen.
Veröffentlichungen Fachzeitschriften:
FF 2012, 194-198: Gesellschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche bei Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft in der Praxis
ZEV 2011, 357- 361: Rechtsfolgen der Erbausschlagung bei gleichzeitiger Geltendmachung des Pflichtteils im Rahmen von § 2306 Abs. 1 BGB
Fernsehbeitrag/Presse:
Süddeutsche Zeitung (Seite Drei), „Lebe wohl“, 04.09.2013
VOX: Spiegel TV: Spezial, 15. März 2008
Mitgliedschaften:
Rechtsanwalt Dr. Günther ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft "Erbrecht" im Deutschen Anwaltsverein.