Übersicht Erbrecht – von Rechtsanwalt Dr. Stefan Günther Frankfurt
Nachfolgend erhalten Sie deshalb einen Überblick über das Erbrecht, die Ihnen einen Überblick über Fragen zum Testament, Pflichtteilsrecht, Erbengemeinschaft und darüber hinaus verschafft. Ob die Rechtsnachfolge gewillkürt oder nach bloß nach den gesetzlichen Regelungen verläuft, hängt Ihnen ab. Die Rechtsnachfolge kann durch letztwillige Verfügungen geregelt werden – dann spricht man von einer gewillkürten Rechtsnachfolge. Eine Übersicht im Erbrecht verschafft den Blick für die einzelnen Beziehungen der Teilrechtsgebiete untereinander.
Unterbleibt dies, werden die gesetzlichen Vorschriften herangezogen. Da die jeweiligen Rechtsfolgen unterschiedlich verlaufen können, kann das Rechtsgebiet leider auch sehr schicksalhafte Züge annehmen. Es wurde versucht, die häufigsten Fehlerquellen zusammenfassend darzustellen. Zu den jeweiligen Gebieten gibt es im Einzelfall spezielle Tipps.
Die Übersicht im Erbrecht kann nur ein grober Überblick sein
Eine Übersicht im Erbrecht, wie hier, vermag daher nur grobe Einblicke in die einzelnen Sparten des Rechtsgebiets zu geben. Deshalb empfiehlt sich der Blick auf die nachfolgenden Unterseiten, die sich mit wichtigen Teilaspekten des Erbrechts befassen. Dort ist genau aufgeführt, wo sich die Fallstricke des einzelnen Rechtsgebiets befinden. Denn die Fragen zur Wirksamkeit eines Testaments oder eines Erbvertrages sind ganz andere als die, die sich aus der gesetzlichen Erbfolge oder dem Pflichtteilsrecht ergeben. Die Interpretation der Gesetzeslage ist jedoch kein statischer, abgeschlossener Prozess. Deshalb sind die Begrifflichkeiten einer ständigen Wandelung unterworfen.Mindestens ebenso wichtig wie dieser grobe Überblick im Erbrecht ist daher die Auslegung der Tatbestandsmerkmale im Einzelfall.So entscheidet schlicht die Rechtsprechung darüber, ob. z.B. ein Testament eine Bindungswirkung enfaltet anhand der objektiv vorliegenden Kriterien, z.B. durch Zeugenaussagen oder Urkunden. Deshalb achten Sie insbesondere auf die aktuelle Bezüge, die nachfolgend ebenso dargestellt werden. Nicht zuletzt ist der Fokus allein auf das Erbrecht für die Lösung des einzelnen Falles nicht ausreichend. Wie schon erwähnt, können durchaus Aspekte des Familienrechts dominieren, ebenso wie gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen. Deshalb lohnt sich – wegen des Vorrangs des Gesellschaftsrechts vor dem Erbrecht – immer ein Blick in die noch vorhanden Gesellschaftsverträge.