Aktuelles Erbrecht - Dr. Stefan Günther Fachanwalt Frankfurt:

Dr. Stefan Günther, Fachanwalt für Erbrecht in Frankfurt, weist Sie in den nachfolgenden Beiträgen auf neue, erbrechtlich relevante Nachrichten hin.

Das OLG Düsseldorf stellte in seiner Entscheidung vom 10. Februar 2017, Az: 1-3Wx20/16, 3 Wx 20/16 die Voraussetzungen heraus, nach denen ein Testamentsvollstrecker nach § 2227 BGB entlassen werden kann. Eine Entlassung kommt regelmäßig nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in Betracht. D.h. es muss eine grobe Pflichtverletzung vorliegen, was immer dann angenommen wird, wenn die Vermögensinteressen der Erben ernsthaft gefährdet sind. Behindern die Erben den Testamentsvollstrecker bei seiner Amtsausübung oder kooperieren sie nicht mit ihm,  wird dessen mögliche grobe Pflichtverletzung eher im Ausnahmefall anzunehmen sein. Im zu entscheidenden Fall hatten die Miterben dem Testamentsvollstrecker keine nachvollziehbare Gelegenheit gegeben, sein Amt anzutreten. In der Sache selbst wurden in einem Vermögensverzeichnis einzelne Positionen nicht angegeben. Wobei das Gericht davon ausging, dass es sich hierbei um belanglosen Hausrat – ohne Wert – handelte. Auch die Veräußerung eines Hausgrundstückes blieb sanktionslos, da sich dem Testament kein Veräußerungsverbot entnehmen ließ. Ebenso wie die Schenkung einzelner Gegenstände aus dem Nachlass an die Miterben, da die übrigen Erben dem nicht widersprochen hatten.

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Dr. Stefan Günther

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