Aktuelles Erbrecht - Dr. Stefan Günther Fachanwalt Frankfurt:

Dr. Stefan Günther, Fachanwalt für Erbrecht in Frankfurt, weist Sie in den nachfolgenden Beiträgen auf neue, erbrechtlich relevante Nachrichten hin.

Bundesgerichtshof bestätigt Rechtsprechung aus dem Jahr 1960 zur Ersatznacherbschaft

Der Bundesgerichtshof hat, wie Fachanwalt für Erbrecht, Dr. Stefan Günther, Frankfurt mitteilt, durch die Ablehnung einer Nichtzulassungsbeschwerde unter dem Datum des 20.November 2013, Az: IV 195/13 seine Entscheidung aus dem Jahr 1960 bestäigt (BGHZ 33, 60 ff.), ohne die Entscheidung näher zu begründen. Nach der  Rechtsprechung aus dem Jahr 1960 kommt als Ersatznacherbe nicht in Betracht, wenn der zuvor bedachte Nacherbe die Erbschaft ausgeschlagen und den Pflichtteil verlangt hat. Wenn keine anderen Anhaltspunkte gegeben seien, würde dies dem "hypothetischen Willen" des Erblassers nicht entsprechen, der keine "Doppelbegünstigung" des "ausschlagenden Stammes" durch Erb- und Pflichtteil möchte. Die Tatsache, dass der Erbteil des ausschlagenden "Stammes" dann dem anderen Erbenzweig anwächst, und dieser seinerseits durch den eigenen und den "angewachsenen" Erbteil begünstigt ist, wurde vom Bundesgerichtshof nicht hinterfragt. Der abgelehnten Nichtzulassungsbeschwerde vom 20. November ist eine Entscheidung des OLG Bamberg, Az: 5 U 34/12, vorausgegangen.

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Dr. Stefan Günther

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