Aktuelles Erbrecht - Dr. Stefan Günther Fachanwalt Frankfurt:

Dr. Stefan Günther, Fachanwalt für Erbrecht in Frankfurt, weist Sie in den nachfolgenden Beiträgen auf neue, erbrechtlich relevante Nachrichten hin.

Berliner Testament und Freistellungsklausel Im Regelfall ist die letztwillige Verfügung nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend, sofern als Schlusserben die gemeinsamen Kinder eingesetzt sind (§ 2270 Abs. 2 BGB). Das OLG Bamberg hatte den Fall zu entscheiden, Az: 4 W 105/15, vom 06.11.2015, dass der Ehemann nach dem Tod seiner Frau eine andere Erbfolge… weiterlesen

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Dr. Stefan Günther

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