Aktuelles Erbrecht - Dr. Stefan Günther Fachanwalt Frankfurt:
Dr. Stefan Günther, Fachanwalt für Erbrecht in Frankfurt, weist Sie in den nachfolgenden Beiträgen auf neue, erbrechtlich relevante Nachrichten hin.
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Berliner Testament – Änderungsbefugnis Charakteristisch für ein Berliner Testament gem. § 2269 BGB sind dessen Bindungswirkungen bezüglich der Einsetzung eines Schlusserben. Analog zu der Bestimmung des Erbvertrages gem. § 2289 Abs. 1 BGB kann der überlebende Ehegatte ohne weitere Regelung nicht mehr neu testieren. Es sei denn, eine derartige Änderungsbefugnis wurde in das gemeinschaftliche Testament… weiterlesen
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Tel.: 069/308 511 90
Dr. Stefan Günther
Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Erbrecht
Königsteiner Str. 16
65929 Frankfurt