Aktuelles Erbrecht - Dr. Stefan Günther Fachanwalt Frankfurt:
Dr. Stefan Günther, Fachanwalt für Erbrecht in Frankfurt, weist Sie in den nachfolgenden Beiträgen auf neue, erbrechtlich relevante Nachrichten hin.
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Berliner Testament und Freistellungsklausel Im Regelfall ist die letztwillige Verfügung nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend, sofern als Schlusserben die gemeinsamen Kinder eingesetzt sind (§ 2270 Abs. 2 BGB). Das OLG Bamberg hatte den Fall zu entscheiden, Az: 4 W 105/15, vom 06.11.2015, dass der Ehemann nach dem Tod seiner Frau eine andere Erbfolge… weiterlesen
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Dr. Stefan Günther
Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Erbrecht
Königsteiner Str. 16
65929 Frankfurt