BGH: Wohnungsrecht kann Einfluss auf Pflichtteilsergänzungsanspruch haben

In einer aktuellen Entscheidung vom 29. Juni 2016, Az: IV ZR 474/15 hat der Bundesgerichtshof nunmehr entschieden, dass auch die Einräumung eines Wohnungsrechts den Lauf der 10-Jahresfrist für die Geltendmachung des Pflichtteilsergänzungsanspruches (§ 2325 Abs. 3 BGB) verhindern kann. 

Bisherige Rechtsprechung – ohne Bezug zum Wohnungsrecht

Bislang galt diese Rechtsprechung (BGH IV ZR 132/93) lediglich für die Konstellation, dass Vermögen zwar lebzeitig übergeben wurde, der bisherige Eigentümer sich daran aber den Nießbrauch (§ 1030 BGB) vorbehielt. Zur Begründung wurde regelmäßig angeführt, dass der Lauf der 10-Jahresfrist des § 2325 BGB den vorbehaltlosen Eigentumsübergang unter Ausschluss des bisherigen Eigentümers voraussetzt. Daran fehle es aber beim Nießbrauch – und wie jetzt entschieden – auch beim Wohnungsrecht. Den hier bleibt das wirtschaftliche Nutzungsrecht beim Übergeber. Der Übernehmer erhalte zwar eine rechtliche Eigentumsposition, mehr aber auch nicht. Die wirtschaftliche Verfügungsbefugnis sei weiter in den Händen des bisherigen Eigentümers. Denn er habe es, so die Begründungslinie, als Nießbrauchers in der Hand, das Objekt entweder selbst zu nutzen oder – bei einer Immobilie – zu vermieten. Er bleibt, sofern es sich um eine Immobilie handelt, weiter „ Herr im eigenen Haus“. Dem stehen auch nicht die besonderen Regeln der gesetzlichen Lastenverteilung entgegen.Da aber faktisch kein Übergang des Eigentums erfolgt, so der BGH, besteht im Hinblick auf die Frist des § 2325 BGB keine Notwendigkeit diese mit der Übergabe in Gang zu setzen. Dies sei erst dann nachvollziehbar möglich, wenn der bisherige Eigentümer das Objekt endgültig „aus der Hand gibt“. Was also erst mit dessen Tod anzunehmen ist.  Erst dann beginnt denknotwendig für den Pflichtteilsergänzungsanspruch die Frist des § 2325 Abs. 3 BGB zu laufen. Für die Bewertung ist dann eine Vergleichsberechnung zwischen dem Wert im Zeitpunkt der Übergabe und der Aufgabe (Eintritt des Erbfalls) anzustellen, wobei der niedrigere der beiden Berechnungen nach dem Niederstwertprinzip heranzuziehen ist. 

Wohnungsrecht und Pflichtteilsergänzungsanspruch

Für andere Formen des Rückbehalts des wirtschaftlichen Eigentums, wie der Übergabe gegen Gewähr eines Wohnungsrechts, gab es bislang keine klare Rechtsprechung. Das hat sich nunmehr mit der aktuellen Rechtsprechung des BGH vom 29. Juni 2016, Az: IV ZR 474/15, bezogen auf die Einräumung eines Wohnungsrechts, geändert. Allerdings schränkt der BGH ein, dass es auf den Einzelfall ankomme, in welchem Umfang tatsächlich ein Wohnungsrecht eingeräumt wurde. In jedem Fall fehlt es am vorbehaltlosen wirtschaftlichen Eigentumsübergang, wenn sich das Wohnungsrecht auf die gesamte Immobilie erstreckt. Dann wird die 10-Jahresfrist Frist des § 2325 Abs. 3 BGB, wie in den Fällen des Nießbrauchsvorbehalts, ebenfalls nicht in Gang gesetzt. Anders sei es in dem Fall einer teilweisen Gestattung eines Wohnungsrechtes, das sich z.B. nur auf bestimmte Stockwerke bezieht. 

 

 

 

 

 

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Dr. Stefan Günther

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