Checkliste Berliner Testament

  • Zunächst sollten die Ehepartner prüfen, ob jeweils eine beiderseitige Testierfreiheit besteht, oder ob sich ausnahmsweise eine alte letztwillige Verfügung den Weg eines gemeinschaftlichen Testaments versperrt. Würde dies zutreffen, kann wirksam keine gemeinsame letztwillige Verfügung verfasst werden.
  • Es sollte berücksichtigt werden, dass – gerade, wenn Kindern vorhanden sind – Pflichtteilsansprüche gem. § 2303 ff. BGB geltend gemacht werden können. In diesem Fall besteht eine Anspruch in Geld in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. D.h. es müssten ausreichend Liquide Mittel vorhanden sein, damit die Forderungen beglichen werden können. Gegebenenfalls würde sich die Vereinbarung eines Pflichtteilsverzichts anbieten. Eine Möglichkeit, die beim Berliner Testament immer übersehen wird.
  • Ein Ersatzerbe sollte bestimmt werden, der bei Tod oder Ausschlagung an die Stelle der ursprünglich als Erbe vorgesehenen Person tritt.
  • Ferner sollten die Ehepartner überlegen, ob Sie einen Ausgleich der Kinder untereinander für lebzeitig zugewandte Ausstattungen ausschließen wollen. Das könnte zu einer erheblichen Befriedung der Erbauseinandersetzung beitragen.
  • Es sollte Einigkeit über den Umfang der wechselbezüglichen Bindungen (§ 2270 BGB) und über den Umfang und die Reichweite möglicher Freistellungsklauseln bestehen. Wird dies insbesondere für lebzeitige Verfügungen nicht vereinbart, kann der bedachte Erbe eine Rückabwicklung der Verfügungen gegenüber dem Beschenkten gem. § 2287 BGB betreiben. Da diese in beeinträchtigender Absicht erfolgt sind.
  • Gerade, wenn Streit zu erwarten ist, sollte über die Einrichtung einer Testamentsvollstreckung nachgedacht werden. Der Testamentsvollstrecker übernimmt dann beim Tod des Schlusserben die Auseinandersetzung des Nachlasses.  
  • Natürlich können sich die Ehepartner beim Berliner Testament darüber Gedanken machen, ob nicht einzelne Vermögensgegenstände gesondert, nämlich durch ein Vermächtnis vererbt werden sollen.
  • Es muss die Möglichkeit der Wiederverheiratung angesprochen werden. D.h., was gelten soll, wenn der überlebende Ehegatte neu heiraten möchte. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das Berliner Testament durch eine Selbstanfechtung im Nachhinein beseitigt werden kann.
  • Und nicht zuletzt sollte das Berliner Testament, sofern es handschriftlich verfasst ist, beim zuständigen örtlichen Amtsgericht hinterlegt werden. Denn was nutzt das beste Testament, wenn es am Ende nicht auffindbar ist oder „verschwindet.

   

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Dr. Stefan Günther

Rechtsanwalt &

Fachanwalt für Erbrecht

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